Berufsfachschule Schwerpunkt Sozialpädagogik
Dauer: 2 Jahre

Voraussetzung

Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand

In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer:

  • eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine andere gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder
  • nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umgang von mindestens 50% einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
  • an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50% einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese ist unterteilt in eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung.

Mit bestandener Abschlussprüfung wird der „erweiterte Sekundarabschluss I“ und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.