Fachschule für Sozialpädagogik
Dauer: 2 Jahre

Voraussetzung

In die Fachschule Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer

  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht hat,
  2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist oder
  3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt oder
  4. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und entweder einen von der Hochschule oder einer Fachschule Sozialpädagogik begleiteten Praxisanteil von mind. 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder aber mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.

Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese ist unterteilt in eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung.

Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife sowie die Hochschulzugangsberechtigung erlangt und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.